Prüfung der Vermögensgegenstände von Sozialleistungen beziehenden ukrainischen Flüchtlingen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie prüft die Bundesregierung, ob ukrainische Flüchtlinge auch im Ausland, insbesondere in der Ukraine über Vermögensgegenstände verfügen, die den Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ausschließen?