Prüfung der Umweltverträglichkeit den Erfordernissen einer modernen Umweltpolitik anpassen (G-SIG: 14011809)
Reduzierung des Anwendungsbereichs der UVP, keine Aufnahme integrierter chemischer Anlagen in den Anhang der 4. BImSchV, kein absoluter Vorrang der Abfallvermeidung im Bundes-Immissionsschutzgesetz, kein Erfordernis einer umweltverträglichen Abfallentsorgung in der Legaldefinition des Standes der Technik, Privilegierung öko-auditierter Unternehmen durch Verordnung, Liberalisierung des Energiemarktes