Prüfung der "technischen Verwendbarkeit und Bestimmung" von im Hamburger Hafen beschlagnahmten Rüstungsgütern für Ägypten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Stellen bzw. Behörden des Bundes sind konkret in die seit mehreren Wochen andauernde Prüfung der "technischen Verwendbarkeit und Bestimmung" von im Hamburger Hafen beschlagnahmten Rüstungsgütern für Ägypten eingebunden, und wie ist der entspre-chende Informationsaustausch zwischen diesen Stellen und jenen des Landes Hamburg bzw. des Senats von Hamburg geregelt?