Prüfung der Organhaftung im Zusammenhang mit dem Bau des Flughafens BER
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht sich die Bundesregierung als Gesellschafterin der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH veranlasst, aufgrund der Feststellungen bezüglich des Verfahrens der Prüfung der Organhaftung (Abschnitt F) in der Mitteilung des Landesrechnungshofes Brandenburg über die "Prüfung zur Betätigung des Landes Brandenburg als Gesellschafter der FBB GmbH im Zusammenhang mit den Kostensteigerungen und Verzögerungen beim Bau des Flughafens BER" eine erneute Prüfung der Organhaftung vorzunehmen, und wird sie diesbezüglich gegenüber den Mitgesellschaftern, den Ländern Berlin und Brandenburg, Initiative ergreifen?