Prüfung der Notwendigkeit einer Anpassung des Verbots der Ersatzmuttervermittlung im Adoptionsvermittlungsgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung den Anlass, zu prüfen, ob das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern nach § 13d des Adoptionsvermittlungsgesetzes angepasst werden muss, z. B. vor dem Hintergrund, dass auf der in Berlin und Köln wiederholt stattfindenden Messe "Wish for a Baby" meiner Ansicht nach offen Leihmutterschaften beworben werden?