Prüfung der internationalen Rechtshilfeersuchen der Türkei durch Behörden der EU-Mitgliedsstaaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Nach welchem Verfahren könnten aus Sicht der Bundesregierung internationale Rechtshilfeersuchen türkischer Behörden (insbesondere "Red Notices" via Interpol) von den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten daraufhin geprüft werden, ob eine Strafverfolgung aus politischen Gründen beabsichtigt ist, damit eine EU-einheitliche Verfahrensweise für türkische Auslieferungsverfahren gefunden werden kann, und welche aktuellen Vorschläge zur diesbezüglichen Ausgestaltung des Rechtshilfeverkehrs mit der Türkei sind der Bundesregierung auf Ebene der Ratsarbeitsgruppen der Europäischen Union bekannt?