Prüfung der geplanten Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Zu welchen Erkenntnissen ist die Bundesregierung im Zusammenhang mit der geplanten Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (zum Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 19/9736) gekommen, nachdem das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Mai 2019 „notwendige Prüfungen“ angekündigt hat (www.welt.de/politik/deutschland/article193078413/Barley-widerspricht-Seehofer-Justizministerin-ist-fuer-Verbot-von-Mehrehen.html), insbesondere in Bezug auf die Regelung, die Einbürgerungsvoraussetzungen um den unbestimmten Rechtsbegriff der „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ zu erweitern, und wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung von Expertinnen und Experten aus dem Migrations- und Integrationsbereich, dass durch die Einführung des unbestimmten Rechtsbegriffs ein Anstieg möglicher Klagen vor den Verwaltungsgerichten aufgrund des behördlichen Ermessenspielraums erwartet wird (https://neuedeutsche.org/de/aufruf/staatsangehoerigkeit/)?