Prüfung der Erwerbsfähigkeit bei behinderten Jugendlichen ab 15 Jahre im Rahmen der Bestimmung des Mehrbedarfs bei der Berechnung des Kinderzuschlags
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie wird bei der Berechnung des KiZ bei behinderten Jugendlichen ab 15 Jahren die Erwerbsfähigkeit geprüft, um zu unterscheiden, ob ein Mehrbedarf gemäß § 21 Absatz 4 SGB II oder nach § 28 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 oder 4 SGB II besteht?