Prüfung der Aufnahme der von der Sea-Watch III geretteten Bootsflüchtlinge
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung im Vorfeld ihrer angekündigten Aufnahme (www.tagesschau.de/inland/sea-watch-177.html) der an Bord der am 29. Juni 2019 illegal angelandeten Sea-Watch III befindlichen sogenannten Bootsflüchtlinge geprüft, ob die Voraussetzungen des Artikels 17 Absatz 2 der Verordnung (EU) 604/2013 zur Aufnahme dieser Migranten vorliegen, und in wie vielen der seit Juli 2018 insgesamt 185 Fälle der auf Malta bzw. in Italien ausgeschifften Personen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/8447, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD – Inanspruchnahme der Ermessensklauseln der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 – Dublin-III-Verordnung) lagen diese Voraussetzungen vor?