Prüfung bestehender Werkverträge hinsichtlich illegaler Arbeitnehmerüberlassung durch die Deutsche Post AG
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird sich die Bundesregierung im Aufsichtsrat der Deutschen Post AG für eine Prüfung bestehender Werkverträge einsetzen, um illegale Arbeitnehmerüberlassung – wie bei der hundertprozentigen Posttochter, dem Siegfried Vögele Institut in Gießen (vgl. Handelsblatt vom 8. Juli 2016) – zu identifizieren, und sieht sich die Bundesregierung als Aktionär in der Pflicht, illegale Arbeitnehmerüberlassung zu verhindern?