Prüfung algorithmischer Systeme im Bereich des Bundes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung bzw. planen Behörden des Bundes, die Zuverlässigkeit, Wirksamkeit und Fehlerfreiheit algorithmischer Systeme, die im Bereich des Bundes eingesetzt werden, zu prüfen und zu bewerten, insbesondere, wenn sie in besonders sensiblen Bereichen eingesetzt werden (z. B. von Sicherheitsbehörden innerhalb der Strafverfolgung, Terrorismusbekämpfung etc.), wenn ja, wie (bitte erläutern, ob z. B. Risikoklassensysteme nach ggf. einheitlichen Vorgaben eingesetzt werden sollen), und wenn nein, warum nicht (bitte ausführlich begründen)?