Prüfdichte der Bundesagentur für Arbeit im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung und Prüfdichte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zur Einhaltung des Mindestlohns in der Leiharbeit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch war die Prüfdichte der Bundesagentur für Arbeit im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung in den Jahren 2003 und 2008 und wie ist sie heute bzw. zum aktuell verfügbaren Zeitpunkt (bitte unterscheiden nach Verhältnis der Anzahl der Kontrolleure zur Zahl der Leiharbeiter, Verhältnis der Anzahl der Kontrolleure zur Zahl der Verleihunternehmen mit Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, Verhältnis der Zahl der örtlichen Prüfungen zur Zahl der Verleihunternehmen, Verhältnis der Zahl der schriftlichen Auskunftsverlangen zur Zahl der Verleihunternehmen), und wie hoch ist die Prüfdichte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zur Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns in der Leiharbeit (bitte unterscheiden nach Verhältnis der Anzahl der Kontrollen zur Anzahl der Verleihunternehmen, Verhältnis der Anzahl der Kontrollen zur Anzahl der Leiharbeiter)?