Prüfberichte zur Finanzierung des Projekts Stuttgart 21
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den zwei aktuellen Prüfberichten des Bundesrechnungshofes zu dem Projekt Stuttgart 21, in denen weitere Mehrkosten und Belastungen für den Bundeshaushalt ein Einfallstor für eine unkontrollierte Finanzierung zulasten des Schienenbestandsnetzes und eine vereinfachte Bauausführung befürchtet werden sowie die Kontrollfunktion des Bundesverkehrsministeriums bemängelt wird, und weshalb hat nach mir vorliegenden Informationen bislang niemals ein Vertreter der Bundesregierung an einer Sitzung des Lenkungskreises zu Stuttgart 21 teilgenommen, obgleich die Bundesregierung nach der Geschäftsordnung des Lenkungskreises ein Teilnahmerecht hat und die Bundesregierung von der Deutschen Bahn AG sowie der Landesregierung Baden-Württemberg mehrfach aufgefordert wurde, an den Sitzungen teilzunehmen?