Protokollarische Einordnung der palästinensischen Generaldirektion in Berlin
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum hat die Bundesregierung ihre gegenüber der Palästinensischen Autonomiebehörde durch den Bundesminister des Auswärtigen Dr. Guido Westerwelle im Februar 2012 gemachte Zusage, die palästinensische Generaldelegation in Berlin protokollarisch zu einer „diplomatischen Mission Palästinas“ aufzuwerten, revidiert (vgl. DER SPIEGEL vom 7. Mai 2012), und wie begründet der Bundesaußenminister diese politische Kehrtwendung?<br /> <br /> Mit welchen Argumenten begründet die Bundesregierung die von ihr in diesem Fall vorgenommene Unterscheidung zwischen einem Botschafter mit bzw. ohne „zusätzliche Privilegien oder Immunität“, und gibt es andere Fälle, in denen die Bundesregierung diese Differenzierung anwendet?