Prostitution von Bundeswehrangehörigen während des Auslandeinsatzes der Bundewehr in Afghanistan
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Gab es beim Bundeswehreinsatz in Afghanistan bislang Hinweise auf Prostitution von Bundeswehrangehörigen oder von für die Bundeswehr tätigen Ortskräften, und liegen insbesondere Erkenntnisse dazu vor, ob sich Angehörige der Bundeswehr in Mazar-e-Sharif prostituiert haben, gab es zwischen dem 1. Oktober 2009 und dem 31. März 2010 oder zu irgendeinem anderen Zeitpunkt in Mazar-e-Sharif Vorkommnisse, die den Verdacht auf Prostitution von Bundeswehrsoldaten oder -soldatinnen, darunter ein oder zwei weiblichen Bundeswehrsanitätsfeldwebeln aus dem Camp Marmal, nahelegen?</p> <p>Welche Disziplinarverfahren, Vorermittlungen bzw. Disziplinarmaßnahmen gab es im Kontext solcher Vorfälle, insbesondere, wie verliefen diese, wurde ein sog. Besonderes Vorkommnis festgestellt, kam es zur Repatriierung von Personen, und welche Maßnahmen hat die Bundeswehr ergriffen, um eine Wiederholung entsprechender Vorfälle zu verhindern?</p> <p>Welche Erkenntnisse besitzt das Bundesministerium der Verteidigung über größere Geldsummen, die bei einer bzw. einem Bundeswehrangehörigen sichergestellt wurden und die aus Prostitution stammen könnten, und wurden diese ggf. sichergestellt bzw. was geschah mit diesen Geldsummen?</p>