Programme "Schulverweigerung - Die 2. Chance" und "Kompetenzagenturen" erhalten
Rücknahme der Kürzungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Programme "Schulverweigerung - Die 2. Chance" und "Kompetenzagenturen" (als Bestandteile der Initiative JUGEND STÄRKEN), Erhaltung der Standorte der Programme, Kofinanzierung der Kompetenzagenturen aus Bundesmitteln des SGB II und SGB III während der gesamten ESF-Förderphase