Professionalität und Effizienz der Aufsichtsräte deutscher Unternehmen verbessern
Einbringung eines Gesetzentwurfs: Änderung von Aktiengesetz und Mitbestimmungsgesetz zur Beschränkung der Aufsichtsratsmandate pro Person auf fünf Handelsgesellschaften und Begrenzung der Größe der Aufsichtsräte auf maximal 12 Mitglieder, Änderung aktienrechtlicher Vorschriften zum dreijährigen Ausschluss der Wählbarkeit früherer Vorstandsvorsitzender zum Aufsichtratsvorsitzenden desselben Unternehmens und zur Professionalisierung der Arbeit der Aufsichtsräte