Produktprüfung im Rahmen der Bankenaufsicht sowie Prüf- und Dokumentationspflichten
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Plant die Bundesregierung, vor dem Hintergrund, dass nach dem aktuellen Gesetz über das Kreditwesen (KWG) lediglich Finanzströme der Bankenaufsicht unterliegen, die Bankenaufsicht um das Recht auf eine Produktprüfung zu erweitern, und wie sind infolge des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes zukünftig die Prüf- und Dokumentationspflichten bezüglich der Risikotransparenz von Tochter- bzw. Zweckgesellschaften der Banken bzw. die Risikobegrenzung hinsichtlich der Höhe des Eigenkapitals der angesprochenen Banken geregelt?</span> <span><br /> </span>