Probleme der vorläufigen Anwendung von CETA
Bislang in einzelnen EU-Mitgliedstaaten nicht ratifizierte vorläufig angewendete Freihandelsabkommen, mitgliedstaatliche sowie alleinige EU-Zuständigkeit, insbes. bei Regelungen zu Investitionsschutz und Investor-Staat-Streitigkeiten, mögliche Kompetenzüberschreitung der EU, Entscheidungsprozess bei CETA, Beteiligung von EU-Parlament und Bundestag<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)