Problematik der Rückforderungen gegenüber Verpflichtungsgebern gemäß § 68 Aufenthaltsgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Haben sich Bundesländer an die Bundesregierung gewandt, um die Problematik der Rückforderungen gegenüber Verpflichtungsgebern gemäß § 68 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) (vgl. die Antworten der Bundesregierung auf meine Schriftlichen Fragen 27 und 28 auf Bundestagsdrucksache 19/189) zu thematisieren, und wenn ja, welche Bundesländer?<br /> <br /> Welche Lösungsansätze werden in Gesprächen zwischen den Bundesländern und der Bundesregierung bezüglich der Problematik der Rückforderungen gegenüber Verpflichtungsgebern gemäß § 68 AufenthG (vgl. die Antworten der Bundesregierung auf meine Schriftlichen Fragen 27 und 28 auf Bundestagsdrucksache 19/189) erörtert?