Probebetrieb von Körperscannern am Flughafen Hamburg
Ansprüche an Leistungsfähigkeit und Unbedenklichkeit der Geräte, Minimierung von Gesundheitsrisiken, erhoffte Erkenntnisse aus dem Probebetrieb, Gewährleistung der Privatsphäre, Nichterkennbarkeit einiger Sprengstoffe durch die Scanner, Kosten, Hinweise auf Herstellung von Streumunition und international geächteter Waffen durch die Lieferfirma<br /> (insgesamt 33 Einzelfragen)