Privilegien beenden - Mitglieder des Deutschen Bundestages in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen
Novellierung des Abgeordnetengesetzes: ab der 17. Legislaturperiode Eintritt der Bundestagsabgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung entsprechend den Bestimmungen des SGB VI; umfassende Reform der Abgeordnetenentschädigung: Neubestimmung der Höhe der Abgeordnetenentschädigung, Neugestaltung der steuerfreien Kostenpauschale, eigene Beiträge zur Altersversorgung