Privatsphäre in sozialen Netzwerken schützen - Anbieter in die Pflicht nehmen
Modernisierung des Bundesdatenschutzgesetzes: Verwendung und Handel von in sozialen Netzwerken angegebenen personenbezogenen Daten nur bei ausdrücklicher Einwilligung der Nutzer, Protokollierung jeglicher Weitergabe von Nutzerdaten, Datenschutzauditsiegel bei Einhaltung verbindlicher Selbstverpflichtungserklärungen, Intensivierung der Forschung zu Datenschutz und Datensicherheit, Selbstverpflichtungen der Anbieter sozialer Netzwerke hinsichtlich der Nutzer, Inhalte und Bilder, klare Regelungen bei Identitätsdiebstahl und Mobbing, Meldung schwerster Verstöße an Strafverfolgungsbehörden, Vermittlung von Medienkompetenz in Kindergärten, Schulen und Jugendeinrichtungen