Privatrundfunk vor dem Corona-Kollaps bewahren
Übernahme technischer Verbreitungskosten für private Hörfunk- und TV-Veranstalter befristet bis Ende 2020, steuerliche Erleichterungen: Ausdehnung des Verlustrücktragzeitraums sowie Ausweitung des Rücktragvolumens, befristete Aussetzung der Mindestbesteuerung bei Verlustvortrag; Berücksichtigung des Privatrundfunks bei Einbuchungen von Informations- und Sportkampagnen des Bundes, Anerkennung als kritische Infrastruktur, Absicherung von Filmproduktionen während der Corona-Pandemie durch einen Ausfallfonds, Engagement gegenüber Ländern und auf EU-Ebene zur Verbesserung der Rahmenbedingungen, Engagement gegenüber Medienintermediären und Plattformanbietern: Transparenz der Arbeitsweise verwendeter Algorithmen, Berücksichtigung der Medien- und Meinungsvielfalt, Auffindbarkeit seriöser Medienangebote