Privatisierung des Bundesanzeigers
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum kam die Bundesregierung im Zuge ihrer Prüfung nach Maßgabe von § 65 der Bundeshaushaltsordnung bzgl. des Vorliegens eines wichtigen Interesses zu dem Schluss, dass ein solches nicht mehr gegeben ist und insofern der Privatisierung des Bundesanzeigers nichts im Wege stand (vgl. Schriftliche Frage 104 auf Bundestagsdrucksache 19/7585)?