Private Zuwendungen an den Bundesnachrichtendienst (G-SIG: 10003228)
400 000 DM im Jahre 1980 im Zuge der Terroristenfahndung, Unterbindung privater Zahlungen, keine Anhaltspunkte einer Abhängigkeit der Sicherheitsorgane von finanzkräftigen Geldgebern, keine Einflußnahme des damaligen BND-Präsidenten auf Entscheidungen der Staatsanwaltschaft, keine Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission trotz gesetzlicher Pflicht