Priorisierung der Aufgaben im Antrag der Bundesregierung zum Atalanta-Mandat
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Bedeutet nach Ansicht der Bundesregierung die Reihenfolge der unter „Auftrag“ aufgezählten Einzelaufgaben in einem von der Bundesregierung dem Deutschen Bundestag vorgelegten Antrag zum Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland eine Priorisierung dieser Einzelaufgaben, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Ansicht, im Atalanta-Mandat sei die Priorisierung enthalten, die aktive Bekämpfung von Piraterie sei nur sekundär, bzw. von geringerer Priorität?</span>