Priorisierung bei der Weiterleitung von Geldwäscheverdachtsmeldungen durch die Financial Intelligence Unit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Maßgaben zur Priorisierung bei der Weiterleitung von Geldwäscheverdachtsmeldungen durch die Financial Intelligence Unit (FIU) an Strafverfolgungsbehörden im Laufe der letzten Monate dergestalt geändert, dass nicht eilbedürftige Fälle sowie Fälle mit Bezug zu sonstigen Straftaten (andere als Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung) nicht mehr oder nur noch vermindert weitergeleitet würden, und falls ja, mit welcher Begründung?