Presse- und Informationsfreiheit in der DDR (G-SIG: 09000900)
Bekräftigung der durch vertragliche Abmachungen und gemeinschaftliche Absichtserklärungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR begründeten gegenseitigen Pflichten zur Wahrung der Presse- und Informationsfreiheit und der Entschlossenheit der Bundesrepublik, diese Pflichten zu erfüllen; Behinderung der Tätigkeit von Journalisten in der DDR, Verweigerung des Austausches von Presseerzeugnissen und Einschränkung der Informationsfreiheit in der DDR; Erarbeitung eines Konzepts zur Verwirklichung der vertraglichen Abmachungen mit der DDR auf dem Gebiet der Presse- und Informationsfreiheit, keine Eingriffe der Bundesrepublik Deutschland in die Rechte und Freiheiten von deutschen Journalisten aus der DDR, Informierung der Weltöffentlichkeit über die Verletzungen der Presse- und Informationsfreiheit durch die Regierung der DDR und Vorlage eines Berichts der Bundesregierung über die erfolgten Maßnahmen