Presse, Arbeitnehmervertretung und Whistleblower im Geschäftsgeheimnisgesetz schützen
Stärkere Anpassung des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen an die zugrunde liegende EU-Richtlinie: Bereichsausnahme für Journalisten zum Schutz der Pressefreiheit, Nichtanwendung im Arbeitsrecht, Neufassung der Regelungen für Hinweisgeber, Übernahme der geltenden Definition von "Geschäftsgeheimnis", Sanktionierung missbräuchlicher Anzeigeerstattung; Einbringung eines Whistleblower-Schutzgesetzes, Detailvorgaben