Preisverhandlungen über neue Arzneimittel und Nutzungsbewertung
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Inwiefern stimmt die Bundesregierung der Aussage des Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Josef Hecken zu, der zufolge die erzielten Abschläge bei den Preisverhandlungen zu neuen Arzneimitteln "völlig losgelöst" von dem im G-BA festgestellten Zusatznutzen seien (vgl. ÄrzteZeitung vom 28. November 2014), und hält die Bundesregierung die Vorgaben des § 130b SGB V, wonach die Preisverhandlungen auf Grundlage des Beschlusses des G-BA über die Nutzenbewertung zu erfolgen hat, für erfüllt? </p>