Preisregulation bei Grippeimpfstoffen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie kann nach Kenntnis der Bundesregierung die Preisregulation nach § 130a Absatz 2 SGB V bei Grippeimpfstoffen greifen, wenn für jede Saison ein neuer Impfstoff entwickelt und auf den Markt gebracht wird, und es zu diesem Zeitpunkt noch keine aussagefähigen europäischen Referenzpreise gibt, und wie hoch waren die durchschnittlichen vereinbarten Abschläge auf den Herstellerpreis bei Grippeimpfstoffen seit 2011?