Preise für Präparate mit bzw. ohne Zusatznutzen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 1. März 2017, demzufolge Mischpreise bei Präparaten, für die für einzelne Patientengruppen ein Zusatznutzen festgestellt wurde und für andere Patientengruppen kein Zusatznutzen festgestellt werden konnte, rechtswidrig wären, und inwiefern erwägt sie, eine gesetzliche Änderung hin zu indikationsabhängigen Erstattungspreisen auf den Weg zu bringen?