Preisbildung in Bezug auf Covid-19-Schnelltests
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie rechtfertigt die Bundesregierung, mit Blick auf die Preisverordnung für SARS-CoV-2-Antigen-Tests zur patientennahen Anwendung (AntigenPreisV; www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/AntigenPreisV_BAnz_AT_ 08.12.2020.pdf) den generellen Eingriff in die freie Preisbildung?<br /> <br /> Welche Kalkulation liegt den in der AntigenPreisV enthaltenen Festzuschlägen für Händler (40 Cent) beziehungsweise Apotheken (60 Cent) zugrunde?<br /> <br /> Wie begründet sich die Andersbehandlung von Apotheken, die im Vergleich zu den Händlern 60 Cent statt 40 Cent erhalten, im Rahmen der AntigenPreisV?