Praxisgerechte Novelle des Tierarzneimittelgesetzes verbessert Tier- und Verbraucherschutz (G-SIG: 15010504)
Revision verschiedener Regelungen des elften Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG), Abgabe von Arzneimitteln an Landwirte nur bei Überwachung des Tierbestandes durch einen zuständigen Tierarzt statt der bisherigen Begrenzung der Abgabe nach Bevorratungsdauer, Umwidmung von Tierarzneimitteln für unterschiedliche Krankheitsbilder, Differenzierung zwischen lebensmittelliefernden Tieren und reinen Gesellschafts- und Sporttieren, Liberalisierung des Umgangs mit Fütterungsarzneimitteln