Praxis einer politischen Vorauswahl der Hochschulen für die Exzellenzinitiative in Schleswig-Holstein
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung die Praxis in Schleswig-Holstein bekannt, hinsichtlich der Anträge zur Exzellenzinitiative im Vorhinein politisch zu entscheiden, welche Hochschulen des Landes sich an dem Wettbewerb beteiligen können und welche nicht, und wie bewertet sie diese Praxis hinsichtlich der Sicherung eines wissenschaftsgesteuerten, allein exzellenzbasierten Wettbewerbs?