Praxis des Bundesverwaltungsamtes bei der Bearbeitung der Anträge des Bundesprogramms Kommunal-Kombi
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Welche Erkenntnis hat die Bundesregierung darüber, dass zahlreiche Anträge des Bundesprogramms Kommunal-Kombi vom Bundesverwaltungsamt nicht mehr bearbeitet wurden, wie z. B. vom Vogtlandkreis, wo alle Antragsteller in Schriftform am 2. Dezember 2009 eine entsprechende Mitteilung für alle noch vorliegenden Anträge (auch aus dem September 2009) erhielten, und welchen Einfluss wird die Bundesregierung auf die Bearbeitungspraxis des Bundesverwaltungsamts nehmen?</span>