Praxis der Bundespolizei bei der Nutzung des Kurznachrichtendienstes Twitter
Twitter-Accounts der Behörden im Geschäftsbereich des BMI, Rechtsgrundlage, Beteiligung an der Bund-Länder-Projektgruppe "Soziale Netzwerke", Nutzung und Einsatzmöglichkeiten sozialer Medien in (Polizei-)Behörden, Verhaltensrichtlinien; Nutzung von Twitter durch Polizeibehörden: Verwendung bei Polizeieinsätzen (Demonstrationen), Zuständigkeit, Personaleinsatz, Aus- und Fortbildung, Anredekonventionen, Verwendung von Bildaufnahmen, Umsetzung der Neutralitäts- und Verschwiegenheitspflicht, Beachtung von Richtigkeit und Sachlichkeit, Nutzung beim G7-Einsatz, Beschwerden, Entwicklung einer "Polizei-App"<br /> (insgesamt 28 Einzelfragen)