Präventive zahngesundheitliche Leistungen für Asylbewerber
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass aufgrund der Regelung in § 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) Asylbewerber keine präventiven zahngesundheitlichen Leistungen erhalten, solange noch keine akuten Schmerzen vorhanden sind, weshalb in der Folge in vielen Fällen nur noch die Entfernung der betroffenen Zähne in Frage kommt, und inwieweit plant die Bundesregierung in diesem Bereich gesetzliche Änderungen?