Präsenz von Angehörigen des Kommandos Spezialkräfte bzw. anderer Angehöriger der Bundeswehr oder des BND nach den Anschlägen vom 11. September 2001 und vor Erteilung des Mandats des Deutschen Bundestages zur Operation Enduring Freedom in Afghanistan
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Waren Angehörige des Kommandos Spezialkräfte bzw. andere Angehörige der Bundeswehr oder des Bundesnachrichtendienstes nach den Anschlägen vom 11. September 2001 und vor Erteilung des Mandats des Deutschen Bundestages zur Operation Enduring Freedom (OEF) am 16. November 2001 in Afghanistan präsent, ohne sich in einem (Kampf-)Einsatz zu befinden (vgl.