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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-269320

Prämissen für die Vereinsförderung im Rahmen des Bundesprogramms "Zusammenhalt durch Teilhabe"

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern besteht nach Ansicht der Bundesregierung für im Rahmen des Bundesprogramms &quot;Zusammenhalt durch Teilhabe&quot; geförderte Vereine (gegebenenfalls im Hinblick auf Förderziel und Zuwendungszweck gemäß der Richtlinie zur Förderung von Projekten für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus in ländlichen oder strukturschwachen Regionen bzw. die Vorgaben zur Qualitätssicherung nach dieser Richtlinie) eine Pflicht eigene Projektziele (hier &quot;Geistige Brandstifter &ndash; nicht in unseren Reihen&quot; vgl. www.zusa mmenhalt-durch-teilhabe.de/projekte/141996/thueringer-feuerwehr-verband-e-v) nicht zu konterkarieren, insbesondere vor dem Hintergrund der Einladung von Björn Hocke als Festredner (gemeint ist das Grußwort auf der Delegiertenversammlung des Thüringer Feuerwehr-Verbands am 26. September 2020, vgl. Pressemitteilung vom 6. Oktober 2020 des Thüringer Feuerwehr-Verband e. V, www.feuerwehr-thueringen.de/fileadmi n/thfv/NEWS_Bilder/ThFV/2020_11_PM_ThF V_92._VV_Hoecke.pdf)?