Praktika gesetzlich regeln (G-SIG: 16011327)
Aufnahme von Praktika in die Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit, Änderung des Berufsausbildungsgesetzes und ggf. anderer Gesetze: Definition von Praktika, Praktikum nach Abschluss der Berufsausbildung bzw. des Studiums nur als reguläres Arbeitsverhältnis mit tarifvertraglicher Entlohnung, Regelungen für Praktikumsvertrag, Anstellen eines Ingenieurs, Betriebsratsbeteiligung <p> </p>