Potenziell geeignete Endlagerstandorte in Deutschland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Woraus leitet die Bundesregierung ab, dass "eine ausreichende Anzahl potenziell geeigneter Endlagerstandorte" (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 69 auf Bundestagsdrucksache 18/3616) in Deutschland existiert, und wie kommt sie zu dieser Einschätzung vor dem Hintergrund, dass die Kriterien für mögliche Standorte erst durch die Endlagersuchkommission (Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe gemäß § 3 des Standortauswahlgesetzes) erarbeitet werden?