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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-125460

Postgesetz (PostG) (G-SIG: 13020631)

Stage enactedUpdated 16d ago

<b>Bezug:</b> Art. 87f und 143b Grundgesetz, im Postneuordnungsgesetz vorgesehene Befristung u.a. des Gesetzes über das Postwesen sowie des Gesetzes über die Regulierung der Telekommunikation und des Postwesens auf den 31. Dezember 1997 Begleitgesetz zum Telekommunikationsgesetz s. K007 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Richtlinie über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung der Postdienste - 95/C 322/10 - <br><br><b>Inhalt:</b> Herstellung einer neuen Marktordnung im Postsektor: Auflösung des Postmonopols unter Gewährung chancengleicher Wettbewerbsbedingungen neu hinzutretender Wettbewerber durch regulierende Eingriffe beim marktbeherrschenden Unternehmen, u.a. durch Tarifgenehmigungen und Mißbrauchsaufsicht, Lizenzpflicht bei Märkten im Bereich des bisherigen Postmonopols, Definition der Grundversorgung als Mindestangebot mit bestimmter Qualität und zu einem erschwinglichen Preis, Befristung der im Gesetz für die Deutsche Post AG vorgesehenen Exklusivlizenz auf den 31. Dezember 2002, Regelungen zum Postgeheimnis bzw. Datenschutz und für die Regulierungsbehörde; Außerkrafttreten der Postdienst-Pflichtleistungsverordnung, der Post- Kundenschutzverordnung, der Verordnung über die Erteilung von Befreiungen bei Marktöffnung für Massensendungen, der Beförderungsvorbehalts-Befreiungs-Gebührenverordnung sowie der 1000g- Befreiungsverordnung. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</b> Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Regulierungsziele bei der Lizenzerteilung auch durch nachträglich verfügte Nebenbestimmungen, Einhaltung von Mindestanforderungen an Arbeitsbedingungen, Sicherung des Wettbewerbs und der Grundversorgung mit postalischen Universaldienstleistungen, Lizenzpflicht für Infopostsendungen von mehr als 50 inhaltsgleichen Briefsendungen, gesetzlich befristete Exklusivlizenz für Briefsendungen und adressierte Kataloge bis 200 Gramm sowie Infopost bis 50 g für die Deutsche Post AG bis 2002, Vorlage eines Tätigkeitsberichtes alle 2 Jahre durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Postbeförderung/Definition von Postdienstleistungen gem. Postgesetz