Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) (G-SIG: 14000634)
Rechtsverordnung gem. § 11 Postgesetz: Festlegung postalischer Universaldienstleistungen, ihrer Mindestqualitätsmerkmale und Preise; u.a. Höchstgewichte für Briefsendungen und Pakete (2000 Gramm bzw. 20 Kilogramm), Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften, Mindestzahl der von der Deutschen Post bis Ende 2005 zu betreibenden Vertriebspunkte, Versorgung in der Fläche, Mindestversorgung mit Briefkästen, Regelungen betr. Laufzeiten für Briefsendungen, Zustellung, Entgelte für Briefbeförderung und Bürgereingaben bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post