Post-Shipment-Kontrollen beim Export deutscher Rüstungsgüter
Regelungen zu Vor-Ort-Kontrollen des Endverbleibs durch die Sechste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung, zweijährige Pilotphase, Bündelung aller Regelungen in einem Rüstungsexportgesetz, Haftung des Rüstungsexporteurs für den Endverbleib, Überprüfungen von Endverbleibserklärungen in den letzten fünf Jahren, mögliche Nichterteilung von Ausfuhrgenehmigungen, erste durchgeführte Vor-Ort-Kontrolle, Überwachung durch den BND, zulässige Reexporte und Weiterexporte, EU-Harmonisierung der Rüstungsexportkontrolle<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)