Position zur Umsetzung der energiepolitischen Zielvorgaben der EU bis 2020
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Steht die Bundesregierung weiterhin zu der Aussage der Begründung des am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Erneuerbare-Energien-Gesetzes „Das Zwischenziel für das Jahr 2020 steht darüber hinaus auch im Kontext des Nationalen Aktionsplans, in dem die Bundesregierung im Sommer 2010 gegenüber der Europäischen Union dokumentiert hat, wie Deutschland die ambitionierten energiepolitischen Zielvorgaben der EU (Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch von mindestens 18 Prozent) umsetzen wird“?