Position zu Tanz und Choreografie bei der anstehenden Urheberrechtsreform
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern wird die Bundesregierung im Zuge einer anstehenden Urheberrechtsreform die Problematik berücksichtigen, dass es im Urheberrecht für den Bereich Tanz keine beispielsweise mit dem Melodienschutz für den Bereich Musik (§ 24 des Urheberrechtsgesetzes – UrhG) vergleichbare Regelung gibt, welche festlegt, ab welcher Anzahl identischer Töne – auf den Tanz bezogen folglich ab welcher Anzahl identischer Bewegungskombinationen – ein Plagiat zu einem bestehenden Werk (im Fall Tanz zu einer bereits bestehenden Choreografie) vorliegt?