Position zu EU-Verbandsklagen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Position vertritt die Bundesregierung aktuell im Rahmen des EU-Rechtsetzungsverfahrens über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher EU-Verbandsklage (COM 2018 (184)) insgesamt, und aus welchen, dem vorliegenden Richtlinienentwurf inhärenten Gründen (mit Bitte um differenzierte Darstellung insbesondere bzgl. der Aspekte Fremdfinanzierung der Klagen, Verbot von Erfolgshonoraren und Kostentragungspflicht der unterliegenden Partei (loser pays principle)?