Position zu einem Entwurf für ein UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung die Frist des 28. Februar 2019 verstreichen lassen (www.misereor.de/presse/pressemeldungen-misereor/bundesregierung-verweigert-kommentierung-von-un-abkommen-zu-wirtschaft-und-menschenrechten/), bis zu der sie den ersten Entwurf für ein verbindliches UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten hätte schriftlich kommentieren und sich dazu positionieren können, und wie gedenkt sie, in Zukunft den multilateralen Prozess auf UN-Ebene zur Durchsetzung der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten zu fördern?